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Hidiho!!!
Da bin ich mal wieder...
Ich arbeite momentan an einem Kindergarten (mal wieder...). Dieser ist zweigeschossig und L-förmig.
An der Hofseite liegen direkte Asgänge ins Freie im EWG und ein Laubengang zur Fluchttreppe im OG.
Nun weiß icvh nicht, welche Anforderungen (Brandschutz) an die am Laubengang liegende Aussenwand gestellt werden. In der LBO Sachsen ist nix zu erfahren. Auch sonst gibts anscheinend keine Richtlinien oä...
Was meint ihr dazu?
Vielen DAnk schonmal!!!
Greetz Frauke |