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Baumplanerin
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Baumplanerin: Offline


Baumplanerin will become famous soon enough

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Datum: 08.09.2009
Uhrzeit: 00:43
ID: 35175



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #5 (Permalink)
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Dabke für eure Antworten.

Na ja, bei mir ist es ja nicht ganz so riskant (wir hörten in der Vorlesungen immer: ,,Ja, als Architektenanfänger steht man eh schon immer mit einem Bein im Gefängnis, aber bei Ihnen ist das zum Glück nicht ganz so schlimm" ), hoffe ich zumindest.

Bauvorlagenberechtigtung ist bei uns nicht so wichtig, weil die meisten Sachen nicht genehmigt werden müssen. Hab ich zumindest gerade so in Erinnerung.

Zitat:
Bei Freunden gilt: es kann immer schiefgehen, und bei Geld hört jede Freundschaft auf. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, bei Planungen berate ich gerne, gebe dann zur Ausführung den Freunden freie Hand, und ziehe mich zurück. Damit gehst Du eventuellen Konflikten bei Ausführung aus dem Weg, auch würde ich mich mit Detailzeichnungen zurückhalten. Mache die Entwürfe, übergebe sie an die Bekannten, und lasse die dann ein Bauunternehmer suchen, der ohne Werkplanung von Dir nach eigener Erfahrung und Regeln der Technik ausführt. Sowas kannst Du bei kleinen Vorhaben wie Stützmauern relativ risikofrei angehen.
Och, so wie ich die kenne, haben die sicher auch einen Galabauer in petto

Aber ihr habt sicher recht, dass man immer vorsichtig sein sollte.

Eine Frage hätte ich dann noch: Da dieser Gartenentwurf einigermaßen ansehnlich war, gebe ich ihn immer gerne zu den Bewerbungsunterlagen. Im Grunde genommen darf ich ja dann erwähnen, dass der so realisiert wurde und ein Projekt für Bekannte war, oder?

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