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Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?
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FoVe
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Ort: Wetzlar
Beitrag
Datum: 09.09.2009
Uhrzeit: 22:03
ID: 35204
AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?
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5
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Die Urinale schützen nicht nur die Knie der "User"
- vielmehr wird der Sehnenscheidenentzündung der Reinigungskräfte vorgebeugt.
Und ein Pinkeln im Sitzen ist nachwievor auch im Gericht nicht vor Gericht einklagbar
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