Na, noch die Kuh nicht vom Eis. Die Kammer klagt gegen das Urteil aus Baden-Württemberg (der Richter scheint nicht ganz einwandfrei zu sein / laut Presse) und hat da die europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in der Hinterhand. Die geben 4 Jahre Mindeststudium vor. Glaube nicht, dass man nach der ganzen Bachelor/Master-Umwandelei wegen der Globalisierung nun diese "Einstaatenlösung" festgeschrieben wird.