Social Bookmarks:
das ist richtig, bei gewerblichen Bauten gibt es ja den vielzitierten "2. Finanzierungsweg", nämlich mit Anwalt gegen den Architekt.
Das liegt aber nicht daran, dass der Architekt sich nicht sicher bzw. unqualifiziert ist, sondern daran, dass man so ziemlich alle Ausschreibungen rechtlich anfechten kann.
Bestes Beispiel sind die Hersteller-LVs, die gleich mal zu 99% rechtlich nicht in Ordnung sind, da sie wegen zu spezifischer Beschreibung (man zielt ja auf das eigene Produkt) eine Wettbewerbsverzerrung den Mitbewerbern gegenüber bewirken.
Und dies führt bei öffentlichen Ausschreibungen zu einer Annulierung der Ausschreibung.
Genauso sind auch fast alle anderen am Bau beteiligten rechtlich belangbar, denn wenn man sucht, findet man in fast allen Gewerken ausgeführte Arbeiten, bei denen irgendwelche Richtlinien nicht beachtet wurden, oder Lücken in der Dokumentation.
Kurz: durch die zahllosen Gerichtsverfahren ist unterschwellig und auch bewusst das Bild des "unnützen" Architekten hervorgegangen. Wie viele Bauherren sind dazu bereit, gegen den Architekt zu klagen, und wie viele trauen sich, gegen einen Bauunternehmer bei Fertighäuser oder schlüsselfertige Häuser zu klagen?
Meiner Meinung entsteht die Konkurrenz unter den Architekten dadurch, dass sie im Vergleich der anderen freien Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte sich dadurch unterscheiden, dass die Qualität ihrer Leistung nicht mit allgemeingültigen Massstäben vergleichbar ist - ausser dem Entwurf z.B. noch in der Ausführung, wo eigentlich immer das Resultat von den ausführenden Firmen abhängt. |