Zitat:
Zitat von noone Die Kammern haben teilweise schon beschlossen, dass ein 4 jähriger Bachelor zum Eintritt ausreicht. Es ging in der ganzen Diskussion darum, dass die 3 jährigen BAs nicht ausreichen....
(Unis bieten i.d.R. 4 jährige, FHs 3 jährige BAs an...... ) |
Die 4 Jahre Mindeststudiendauer scheint so wohl noch nicht wasserfest zu sein. Davon habe ich gesprochen!
Das Urteil betrifft die Klage eines Absolventen mit 3-jährigem Studium, der als Bachelor in die Kammer aufgenommen werden wollte. Die Kammer lehnte dieses ab. Der Absolvent klagte und gewann. Jetzt will die Kammer in Berufung gehen.
Für mich steht der 4-jährige Bachelor nicht zur Diskussion! Warum sollte der nicht reichen? Ein ehemaliges FH Diplom hatte, meines Wissens, auch nur 3 Jahre Mindeststudiendauer. Die kamen doch auch in die Kammer rein!