Mein Beitrag bezog sich darauf:
Zitat:
Na, noch die Kuh nicht vom Eis. Die Kammer klagt gegen das Urteil aus Baden-Württemberg (der Richter scheint nicht ganz einwandfrei zu sein / laut Presse) und hat da die europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in der Hinterhand. Die geben 4 Jahre Mindeststudium vor. Glaube nicht, dass man nach der ganzen Bachelor/Master-Umwandelei wegen der Globalisierung nun diese "Einstaatenlösung" festgeschrieben wird.
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Wie man den Architektenblättern entnehmen kann, haben sich viele Kammern bereits darauf geeinigt, die 4-jährigen Bachelors in der Kammer zuzulassen.
Übrigens hatte ein FH studium bisher 8 semester Regelstudienzeit, ein Bachelor 7, wobei das 7. das Thesis-Semester ist.
Ausser der Dauer hat sich auch der Inhalt der Lehrpläne enorm geändert. Dies ist teilweise auch ein Argument der Kammern.