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Hallo zusammen,
stehe gerade wieder mal auf dem Schlauch.
Nach der EnEV 09 (3) liegt die Bagatellgrenze jetzt bei 10% der gesamten Bauteilfläche. Angenommen in dem beigefügten Bild sind über 10% der gesamten Fläche beschädigt und müssen entsprechend erneuert werden. Demnach muss ich auch die ganze Wand der jeweils beschädigten Bauteile gemäß der EnEV 09 energetisch erneuern. In diesem Beispiel also die Giebelwand und die Traufenwand. Die anderen beiden Wände nicht.
Wie funktioniert das denn, wenn z.B. 11% Fensterfläche aller Fenster insgesamt erneuert werden müssen. Die Fenster befinden sich aber nur in der Giebelwand. Muss ich dann alle Fenster nur der Giebelwand austauschen oder gar alle Fenster des kompletten Gebäudes?
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
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Blumenschein |