Schon etwass älter:
Das Gehalt ist eine Tatsache, die nicht betriebsbezogen ist. Das Gehalt gehört zu den persönlichen Rechtsverhältnissen des Arbeitnehmers selbst. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter jedoch durch eine Klausel im Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichten, da er in der Regel ein wirtschaftliches und rechtliches Interesse daran hat, dass Gehälter nicht bekannt werden. Diskussionen über unterschiedliche Gehälter könnten im Betrieb ja auch für Zwietracht sorgen.
Recht - Das Geheime am Arbeitsverhältnis - Job & Karriere - sueddeutsche.de