Zitat:
Zitat von noone Zurück zur Schwarzarbeit: wenn eine Arbeit nicht offiziell abgerechnet wird, wie sollen dann die Lohnnebenkosten abgeführt werden? In der Praxis sieht das doch so aus, dass Handwerker x einen Stundenlohn y verlangt, den er dann "auf die Kralle" mit seinen Helfern teilt..... |
Die Lohnnebenkosten werden natürlich nicht abgeführt, die steckt der Unternehmer oder Handwerker sich selbst in die Tasche, als Risikozulage dafür das er überhaupt schwaarz arbeitet oder als Ausgleich dafür, daß er nichts von den nicht gezahlten Steuern absetzen kann. Fakt ist, daß der "Kunde" i.d.R. nur die MwSt. weniger zahlt.