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Bin da auch kein Experte, aber für mich sieht das nicht wie ein Bebauungsplan aus, sondern wie ein Auszug aus der Allgemeinen Liegenschaftskarte (ALK).
Aus der Karte, kannst Du lediglich die Grundstücksgeometrien, die Adresse und die Baubauungshöhen der Nachbarbebauung entnehmen.
In Deinem Fall haben die Nachbargebäude eine Höhe von IV (4) Vollgeschossen. Eine Höhe in Metern ist in dieser Karte nicht angegeben.
Ein B-Plan enthält viel mehr Informationen. Diese sind oft durch farbige Schraffuren und Symbole dargestellt, die in Verbinung mit der Legende erst zu einer Aussage führen.
Wenn es keinen B-Plan gibt, was in Berlin in einigen Gebieten durchaus sein kann, gilt §34 des BGB. Danach könntest Du Dich in Art und Maß der Nutzung an die Nachbarbebauung anlehnen. Es gibt dann aber keine exakten Festlegungen. Es zählt dann nur das, was von der Baugenehmigungsbehörde genehmigt wird.
Es gibt zu §34 so eine schöne Beschreibung wie die Art und das Maß beurteilt werden sollen. Ich erinner mich nicht genau daran, aber lautete irgendwie so: "…, so dass eine Person, die allgemein gebildet und ein Verständnis für Architektur hat, es nachvollziehen kann. "
Oder so ähnlich.
In Deinem Fall, wenn es denn ein §34 ist, würde ich mich an der Nachbarbebauung orientieren. Also 4 Vollgeschosse, in einer Flucht mit den Nachbarn. Ich würde auch ein Staffelgeschoss in Betracht ziehen, wenn der Entwurf es zuläßt. Außerdem könntest Du die Bebauung des hinteren Grundstücks in Betracht ziehen. |