Hallo,
also im FIS Broker ist eindeutig zu erkennen, dass die betroffene Baulücke in der Schwedter Straße außerhalb eines festgesetzten oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegt. Damit beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des BauGB nach § 34 (Im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Das würde bereits oben ausgeführt.
Ein Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ist gemäß § 34 Absatz 1 BauGB zulässig, wenn mehrere Tatbestände erfüllt sind. Es kommt dabei schlussendlich auf das Einfügen in die bestehende (!) nähere Umgebung an und betrifft folgende Kriterien:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Zahl der Vollgeschosse, Höhe)
- Bauweise (also offene, geschlossene oder abweichende B~)
- überbaubare Grundstücksflächen (also gedachte Baugrenzen)
sowie - Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- keine Beeinträchtigung des Ortsbilds
- gesicherte Erschließung
Grüße,
Max