VOB Abrechnung Beton Unterzug bei Deckenversprung
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Weiß einer der Kollegen genaueres über die VOB - Regelung (DIN 18331) über die Abrechnung von Unterzügen?
Die neue VOB 2006 lässt bei Deckenversprüngen zu, dass die gesamte Höhe des Unterzugs / Überzugs (von OK obere Decke bis UK untere Decke) abgerechnet werden darf.
Gilt das auch, wenn der Deckenversprung nur unterseitig stattfindet (dünne Decke - dicke Decke), die Oberseite aber eben durchläuft?
Danke an alle, die etwas wissen! |