Zitat:
Zitat von archjow Weiß einer der Kollegen genaueres über die VOB - Regelung (DIN 18331) über die Abrechnung von Unterzügen?
Die neue VOB 2006 lässt bei Deckenversprüngen zu, dass die gesamte Höhe des Unterzugs / Überzugs (von OK obere Decke bis UK untere Decke) abgerechnet werden darf.
Gilt das auch, wenn der Deckenversprung nur unterseitig stattfindet (dünne Decke - dicke Decke), die Oberseite aber eben durchläuft?
Danke an alle, die etwas wissen! |
Das was Sie beschreiben ist ja tatsächlich ein Deckenversprung und kein Unterzug. Daher würde ich hier eine Deckenrandabschalung abrechnen, die allerdings nur die Höhe des tatsächlichen Versprungs abdeckt.
Ausnahme: Es gab mehrere Betonierabschnitte. D.h. die dickere Decke wurde zuerst komplett betoniert und dann die andere (dünnere) Decke angefügt. Dann ist die Abrechnung der Schalung über die gesamte Deckenhöhe natürlich berechtigt.