Zitat:
Zitat von Florian Kannst Du das etwas konkreter Belegen! Ich glaube Deine Antwort und der Einspruch sind nicht präziese genug!
Urheber bleibt immer der Student! Urheberrechte können nicht so ohne weiteres übertragen werden. Nichtsdestotrotz hat die Uni Rechte an allen Arbeiten, die für vdas Studium erbracht wurden. So können diese ohne die weitere Zustimmung des Studenten veröffentlicht werden.
Rechtlich ist dagegen wenig zu machen, denn mind. bis zum Diplom sind sämtliche Arbeiten durch die Uni betreut und i.d.R. als Aufgabe gestellt. Die Uni wird damit vielleicht sogar ein "Miturheber".
Was Modelle angeht bin ich der Meinung, dass die Uni auf jeden Fall das Recht hat, diese für eine Zeit zu behalten, da diese als Belegexemplar gewertet werden können.
Fraglich ist, ob die Uni nach Ablauf einer ggf. juristisch bindenden Nachweisfrist ein Modell einfach entsorgen darf.
Sprich Eigentürm könnte durchaus der Student sein, der aber der Uni ein Nutzungsrecht einräumt. |
Wie gesagt der Einspruch galt der Überzeugung, dass bei allen studentischen Arbeiten automatisch an die Hochschule/Uni übergeht. Einen Beweis des Gegenteils kann ich nicht anführen - aber eben Zweifel.
Das die Urheberrechte gerade bei benoteten Arbeiten alleine beim Studenten bleiben - ja müssen, weil diese ja sonst nicht mehr benotet werden könnten, da es sich nicht um eine eigene Arbeit handeln würde - erscheint mir logisch.
Natürlich muss man hier zwischen Projektarbeiten/Abschlussarbeiten welche eigenständig erarbeitet werden und arbeiten welche in Seminaren oder Übungen entstehen...
Aber wer weiß... oft genug werden studentische Arbeiten von der Hochschule weiter verwandt und nicht mal als solche gekennzeichnet...
Was die Nutzungsrechte angeht - da der Student sich nicht in einen Arbeitsverhältnis befindet und gerade wenn sich in den Studienordnungen und Richtlinien nichts entsprechendes findet würde ich sagen, dass alle Arbeiten in denen der Student Zeit und Material verwendet alleine die seinige sind und bleiben. Den erhält von der Hochschule keine Gegenleistung für Zeit und Material....
Natürlich muss er seine Arbeit zur Bewertung abgeben - aber im Eingangs genannten Fall muss die Uni dem Studenten seine Arbeit wieder zurückgeben... aber da sind wir uns ja einig.
Wie gesagt - ich habe kein entsprechendes Urteile gefunden, weder pro noch contra...
Grüße