Zitat:
Zitat von Florian Uh? Und mit welcher Begründung? |
Vielleicht, weil jedliche Ausformungen des Begriffes "Architektur" als Berufsbezeichnung durch die AKs geschützt sind.
Sonst könnte ja jeder mal einfach ein
Architekturbüro eröffnen. Ein "Büro für Baukunst" oder ähnliches ist dagegen nicht geschützt. Auch der Baugestalter wäre frei....
Bei Absolventen drücken die Kammern aber normalerweise ein Auge zu. Sie sind nun mal die potenziellen Beitragszahler von morgen und denen möchte man nicht gleich mal vorab ans Bein pinkeln.