AW: Brandschutz, Stützen in Laubengängen
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also, eine tür schmälert einen fluchtweg auch punktuell, insofern könnte das zulässig sein.
für treppen gilt als fluchtwegbreite eine lichte breite von 1m, insofern könnte ich mir das für einen laubengang auch vorstellen, hab dazu aber nix gefunden. frage ist auch, ob da schärfere barrierefrei-anforderungen sind.
die genauen anforderungen mußt du der bauordnung entnehmen . |