AW: Brandschutz, Stützen in Laubengängen
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hi,
die mbo sowie die meisten lbos enthalten nur"für den größten zu erwartetenden Verkehr ausreichend"...ist also eher schwammig ausgedrückt.
handelt es sich um einen sonderbau? wenn ja ist es in aller regel in den sonderbauvorschriften geregelt.
wenn nicht könnte man evtl die arbeitstättenrichtlinie asr 2.3 zu rate ziehen, und sich evtl daran orientieren. |