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Toshi
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Ort: Bremen

Toshi is on a distinguished road

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Datum: 07.11.2009
Uhrzeit: 15:00
ID: 36206



AW: Studium an der Bauhaus Uni in Weimar

#2 (Permalink)
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>> Sehr geehrter Herr P.,
>>
>> vielen Dank für Ihr Interesse am postgradualen Studiengang archineering.
>> Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie sich im
>> ''bachelor-Studiengang'' befinden. Leider können Sie mit einem
>> bachelor-Abschluss in Architektur nicht zum Studiengang zugelassen
>> werden. Sie benötigen einen Masterabschluss in Architektur. Ich sende
>> Ihnen dennoch die Prüfungs- und Studienordnung zur Information zu.
>> Es gibt an der Fakultät Architektur allerdings einen konsekutiven
>> Studiengang Konstruktion und Gestalt, dessen Lehrinhalt und -umfang
>> identisch ist mit dem Studiengang archineering, zusammen mit diesem
>> veranstaltet wird und der den gleichen Bewertungskriterien unterliegt.
>> Dazu können Sie sich gern bewerben.
>> Anprechpartner für den Studiengang "Konstruktion und Gestalt": XXX
>>
>> Viele Grüsse, XXXX.

__________________________________________________ _______________

> Sehr geehrte Frau XXX,
>
> als erstes möchte ich mich herzlich für Ihre Beantwortung und die >angehängten Informationsblätter bedanken.
> Sobald ich soweit sein sollte, werde ich mich auch bei Frau XXX melden.
>
> Eine Frage würde ich nach lesen der Studienordnung allerdings gerne noch stellen:
> Und zwar steht unter § 2 folgendes geschrieben: "Ein studiengangspezifischer Studienabschluss ist der Hochschulabschluss einer >deutschen Hochschule (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss) oder ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in folgenden Studiengängen bzw. Fachgebieten: Architektur (außer Bachelor of Science), Innenarchitektur oder Bauingenieurwesen sowie verwandte Disziplinen mit wissenschaftlicher und/ oder künstlerisch-gestalterischer Ausrichtung (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss) wie z.B. Maschinenbau, Schiffsbau sowie der Luft- und Raumfahrt."
>
> An der Hochschule Bremen wird der Studienabschluss Architektur, Bachelor of Arts heissen. Es ist also kein Bachelor of Science Abschluss, welcher im obrigen Text nämlich ausgeschlossen wurde.
> Meine anfängliche Annahme war, dass der Studiengang Archineering mir anschliessend als Masterstudiengang bereit stehen würde. Das ist also nicht der Fall?
>
> Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen, mir wurde hiermit sehr gut weitergeholfen um mir einen etwas genaueren Plan von allem zu machen.
>
> Beste Grüsse,
> T. P.


__________________________________________________ _______________

Sehr geehrter Herr P.,

ich gebe Ihnen recht, dass das sicher aus juristischer Sicht überdenkenswert wäre. Die Schwierigkeit besteht in der nicht vorhandenen Standardisierung der Bezeichnung der Abschlüsse. Faktum bleibt es allerdings beim Status -bachelor- oder -master- (wichtig dabei ist eine Orientierung der bisher erfolgten Lehrzeit...).
Die Nicht-Zulassung der "bachelor-Abschlüsse" zum Studiengang archineering ist allerdings nur ein formaler Schritt seitens der Bauhaus-Universität. Der Studiengang bleibt offen über den Weg des konsekutiven Studienganges "Konstruktion und Gestalt". Bei dem Studium wird nicht zwischen "archineering"-Studenten und "Konstruktion und Gestalt"-Studenten unterschieden. Die Lehre erfolgt gemeinsam.

Viele Grüsse und Erfolg, XXX.

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