AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
# 2 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Hallo,
hast Du schon die baurechtliche Seite abgeklärt! Darfst Du das DG überhaupt so ohne weiteres (Brandschutz, B-Plan, etc) umbauen? Spätestens hier könnte Dir ein Architekt gute Dienste leisten.
Gruß
--
Blumenschein |