AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
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Hallo, es handelt sich bislang noch um kein konkretes Projekt.
Dazu hab ich allerdings noch eine generelle Frage: woher weiß man vor dem Kauf des DG, was als Ausbau erlaubt ist?
Muss da der Voreigentümer bereits schonmal was beantragt haben?
Wenn ja, war es
a) eine Erlaubnis für eine ganz bestimmte Art und Weise des Ausbaus nach einem eingereichten Plan?
oder b) eine freie Erlaubnis des Ausbaus, solange gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden??
Wie kann man vor dem Kauf herausfinden, ob z.b. auch eine Terrasse machbar wäre, wenn dies vorher noch nicht abgeklärt wurde?
Danke,
bln |