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Blumenschein
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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 10:33
ID: 36394



AW: Kann ich einen Energieausweiss stellen?

#2 (Permalink)
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Hallo,
die EnEV 09 regelt im §21 ziemlich genau, wer einen Architekturausweis ausstellen darf.
Als Absolvent musst Du bei Nachfrage nachweisen können, das ein Ausbildungsschwerpunkt bei Dir energiesparendes Bauen war.
Auf der anderen Seite sehe ich einen Interessenskonflikt, wenn jemand ein Zertifikat für seine Immobilie selber ausstellt. Als Käufer würde mich das nicht sonderlich beeindrucken.
Gruß
--
Blumenschein

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