AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
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Hallo,
meine zweite Frage ist aber immernoch nicht beantwortet:
angenommen, jemand bietet mir ein Dachgeschoß zum Kauf an, kann ich dann VOR dem Kauf Unterlagen verlangen, mit deren Hilfe ein von mir beauftragter Architekt ebenfalls VOR dem Kauf herausfinden kann, was möglich/genehmigt wird und was nicht?
Falls das nicht möglich ist, wie zum Henker soll dann der Kauf eines DG sonst ablaufen, ohne dass man nicht die Katze im Sack kauft??
Grüße,
bln80 |