AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
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Hallo,
könnte dieser besagte kundige Rechtsanwalt oder Architekt denn auch anhand der Unterlagen bereits z.b. vom Amt die Genehmigung für eine Terrasse erhalten, und das VOR dem Kauf?
Ich muss ja irgendwie sicherstellen dass sowohl die anderen Teilinhaber als AUCH das Amt die Terrasse genehmigen, BEVOR ich das DG kaufe.
Sonst gleicht das ganze ja einem Lottospiel. Oder übersehe ich da eine Möglichkeit? (Rücktrittsrecht im Kaufvertrag o.ä.?)
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