Hallo,
auf der Suche nach der aktuellen ArbeitsstättenV treffe ich auf der Seite vom Bundesjusitzministerium auf
das
Auf der RIS Seite treffe ich auf
das.
Was genau zählt denn jetzt? Wieso kann die Bundesregierung nicht einheitliche Dokumente herausgeben? Gerade der Vergleich von § 6 mit §23 gibt einem Planer doch ganz andere Aufschlüsse.
Gruß
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Blumenschein