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Zur zweiten Frage:
Wenn man in einer anderen Europäischen Architektenkammer eingetragen ist (z.B. Niederlande), dann kann man sich das übertragen lassen. Und in manchen Ländern ist die Mitgliedschaft einfacher zu erlangen. Allerdings muß man IMHO trotzdem vergleichbare Arbeitserfahrung vorweisen. |