Zitat:
Wenn man in einer anderen Europäischen Architektenkammer eingetragen ist (z.B. Niederlande), dann kann man sich das übertragen lassen. Und in manchen Ländern ist die Mitgliedschaft einfacher zu erlangen. Allerdings muß man IMHO trotzdem vergleichbare Arbeitserfahrung vorweisen.
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wobei ich von Bekannten gehÖrt habe, dass NRW und Hessen die Minndestausbildungspunkte durch Seminare nachgewiesen haben will - und das auch von langjährigen Architekten ausländischer Kammern.
Stichwort ist hier das auch bei der Bachelor - Master - Diskussion der Ausbildungsmindeststandard.....
Ich gehe mal davon aus, dass er sich als holländisches Kammermitglied zumindest den hollandischen Titel + Kammer auf die Karte schreiben darf....