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Meines Wissens gibts es keine legale Möglichkeit im Rahmen der HOAI das Mindesthonorar zu unterschreiten. Das hieße, wenn Mindesthonorar vertraglich vereinbart wurde und man zieht nachträglich 2, 5 oder 10% als Skonto oder Rabatt ab, dann liegt man unter dem "gesetzlichen" Mindesthonorar.
Ich denke, daß es daher nicht unproblematisch ist, denn ansonsten würde diese Möglichkeit sicherlich genutzt um konsequent unter HOAI anbieten zu können.
Mir geht es allerdings nicht darum die HOAI zu unterschreiten, sondern dem Kunden einen Anreiz zur schnellen Bezahlung zu bieten.
Ich warte mal ab was die Kammer dazu sagt. |