Zitat:
Zitat von Archiologe @Alle
Kann man seine Kammerzugehörigkeit in D für die Jahre in der Schweiz behalten? |
Das sollte kein Problem sein, wenn Du weiterhin schön die (Mindest)-Beiträge bezahlst und noch einen Wohnsitz in D hast. Wahrscheinlich geht's auch ohne Wohnsitz in D.
Voraussetzung ist natürlich, daß Du bereits ordentliches Mitglied der Kammer bist.