Zitat:
@Alle
Kann man eigentlich seine Kammerzugehörigkeit in D für die Jahre in der Schweiz behalten?
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Du benötigst für eine Kammerzugehörigkeit eine beim Einwohnermeldeamt im entsprechenden Kammer-Bundesland gemeldeten Wohnsitz.
Da du keinen Erst- und Zweitwohnsitz in zwei verschiedenen Ländern hast, kannst Du also getrost beide Wohnorte als 1. melden. Du riskierst im schlimmsten Fall ein Ordnungsgeld. Da trotz EU die Ämter oft hinterherhinken, bleibt dir keine andere Möglichkeit, zwei Adressen zu melden.
Zitat:
(auch nur 2200CHF aber immerhin)
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Ich behaupte: für dieses Geld - in der Schweiz wenig bis nichts - hättest Du in jedem grossen Büro eine Stelle bekommen - zumindest als Praktikant.
Übrigens liegt es bei den Bewerbungen oft am Bewerber selbst, viele schätzen ihre Bewerbungen falsch ein. Man sollte sich auf jeden Fall möglichst viele Online - Portfolios ansehen, und vergleichen, ob die Eigene inhaltlich und optisch mithalten kann.