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Servus,
wir haben hier gerade mal wieder ein Mängelproblem und ich versuche herauszufinden wie wir zukünftig damit umgehen sollen.
Es geht um Toleranzbereiche in einem Stahlbetonfertigteil einer Rampenwand. Sagen wir das die Rampe eine Länge von 5m hat und ein Gefälle von 2%. Die hintere Rampenwand soll 1m hoch sein, durch das Gefälle ergibt sich die Höhe des Endes der Rampenwand von 0,9m.
Nun sagt der Auftragnehmer das er bei Stahlbeton eine Toleranz von 2cm hat. Nun ergeben sich 2 Fragen:
1. Kann sich der Auftragnehmer wirklich immer bei Stahlbetonfertigteilen bei späteren Ungenauigkeiten mit angrenzenden Gewerken auf die Toleranz von 2cm berufen? Wie soll man da vernünftig planen, wenn wir am Ende bei sichtabren Stahlbetonfertigteilen von solchen Toleranzen ausgehen müssen.
2. In oben stehendem Beispiel hat die Rampenwand ein Gefälle. Wenn nun das Gefälle nicht eingehalten wird, kann der Auftragnehmer dies dann mit der Begründuing abtun das er auf der einen Seite eine andere Toleranz hat als auf der anderen? Zum Bsp. Die Höhe auf Seite 1 1,01m (statt 1,0m) und auf der anderen dann 0,89m (statt 0,9m) |