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Also Du solltest erstmal die Baukosten bestimmen bzw. schätzen. Dazu mußt Du den Umfang der Maßnahme, also Flächen, umbauter Raum und Ausstattung definieren und Dir ein abgerechnetes Referenzprojekt als Beispiel nehmen. Hier kannst Du evtl. über das BKI drankommen oder Du mußt Dir bei Jemandem Hilfe holen.
Nach der neuen HOAI wird das Honorar über die Kostenschätzung/-berechnung definiert und nicht über die tatsächlichen Kosten (Ausnahme: Bonus-Malus-Regelung). Daher ist eine genaue Kostenschätzung wichtig.
Mit den Tabellen und der Honorarzone (hier vermutlich HZ III) kannst Du das Mindesthonorar definieren. Dieses solltest Du nicht unterschreiten.
In Deinem Fall kommt noch ein Umbauzuschlag zwischen 20-80% dazu, wenn Du noch die Anbindung an den Altbau planst. 30% sind hier vermutlich angemessen (entsprechen ca. 20% nach alter HOAI).
Du solltest auf jeden Fall bis Leistungsphase 5 vereinbaren. LPH. 4 würde ich ohne LPH. 5 nicht anbieten, weil Du erst in LPH. 5 genügend Zeit und Honorar bekommst um mögliche Lücken in den Plänen zu schließen und diese genau zu prüfen und durchzuarbeiten. Auch für Planungsfehler aus den LPHs 1-4 haftest Du nämlich 30 Jahre.
Außerdem Nebenkostenpauschale nicht vergessen.
Haftpflichtversicherung und Planvorlageberechtigung sind wichtig.
Laß von der Statik die Finger und nehm Dir einen erfahrenen Statiker hinzu. Der kann Dir sicherlich noch ein paar gute Ratschläge geben.
Ich schätze einfach mal grob, daß die reinen Baukosten für die beschriebene Maßnahme bei 150.000 € - 180.000 € (brutto) liegen.
Das Mindesthonorar (brutto) für LPH.1-5 inkl. Umbauzuschlag und Nebenkosten (6%) dürfte demnach irgendwo zwischen 15.500 € und 18.500 € liegen. Grob, wie gesagt.
Jedenfalls solltest Du mit Freundschaftspreisen vorsichtig sein. |