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Hallo zusammen!
Ich weiß, daß es das Thema schonmal gab, aber ich finde es nicht mehr.
Es geht um ein Fluchttreppenhaus, daß unmittelbar neben einem Aufzug als Fluchtweg eingebaut wird (siehe Skizze). Das Projekt befindet sich in Rhld.-Pfalz.
Hier die Frage nach den Podestbreiten in Abhängigkeit von den Zugängen/Türen zum Treppenhaus. Eine nach innen (zum Treppenhaus) aufschlagende Tür, darf die Mindestpodestbreite sicher nicht einschränken. Gibt es noch ein anderes vorgeschriebenes Maß?
Wie ist es bei nach außen öffnenden Türen?
Danke. |