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Falls der Platz es noch hergibt, würde ich noch die beiden Treppenläufe um eine Stufenbreite gegeneinander verschieben, sonst gibt es unschöne Knicke im Handlauf. Bei der Bemessung der Treppenhausbreite auch den oder die Handläufe mit Abstand zur Wand (ca. 4 + 6 cm) beim Ansatz der Treppenbreiten nicht vergessen.
Falls das Bauvorhaben barrierefrei geplant werden soll müsste das Zugangspodest jeweils min 1,50m tief sein und beidseitig Handläufe vorgesehen werden. (s. DIN 18024-2 falls zutreffend) |