Archimedes,
ich kann Dir leider zu der notwendigen Fläche als Kreis oder Rechteck keine Aussage machen, das übersteigt meine Kenntnisse.
Der Satz von Florian aus dem anderen Thread
Zitat:
§31 Abs. 8: "Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür enden, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief ein
soll, wie die Tür breit ist."
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bezieht sich auf das letzte Geschoss, in dem Du keinen Umlauf mehr hast. Hier darf wie von mir angesprochen die Tür nicht in die Treppe einschlagen, sondern es muss eine Standfläche gegeben sein. Der Satz bezieht sich nicht auf die Fläche bei Treppenumläufen.
Personal Cheese:
.... und die Knickpunkte an der Treppenunterseite mitbeachten ! ......