AW: Gr Autocad 2002, Eigentum von Plänen, Raumstempel
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zur letzten Frage:
der Architekt fertigt die Pläne im Auftrag für den Bauherren an, dieser hat somit das Nutzungsrecht an den Plänen. Eine Veröffentlichung muß von ihm genehmigt werden.
Den Plankopf zu löschen reicht dabei mE nicht, da du mindestens das Vertrauensverhältnis zum Bauherren untergraben würdest.
Inhaltlich gibt es das Urheberrecht an dem dargestellten Entwurf, das bleibt beim Architekten. |