Einzelnen Beitrag anzeigen
personal cheese
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 07.01.2010
Uhrzeit: 21:23
ID: 37039



AW: Schallschutzanforderungen Bürogebäude

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Da gibt es 2 Seiten:

Als technische Baubestimmung sollte die DIN 4109 in allen Bundesländern eingeführt sein. Die darin genannten Anforderungen sind also aus baurechtlicher Sicht einzuhalten.
Für Arbeitstätten werden dort unter 1einige Anforderun gengenannt. Für Decken und Wände zwischen Büros werden lediglich Anforderungen an Bauteile zwischen sogenannten "fremden" Arbeitsräumen gestellt. Das sind zB Büros verschiedener Firmen o.ä.

Das Beiblatt 2 zur DIN 4109 und die VDI 2569 definieren darüber hinausgehende Anforderungen für Büro- un Verwaltungsgebäude. Diese Normen stellen mehr oder weniger den Stand der Technik dar. Man sollte dem Bauherren dies erklären und um Entscheidung, ob diese Normen angewandt werden sollen, bitten.

Die Angaben aus der DIN 4109 und dem Beiblatt 2 gibts zB im Schneider. Die VDI in Bibliotheken.

Mit Zitat antworten