Zitat:
Zitat von mika Ich gehe, davon aus, das es ein Liegenschaftskataster und damit auch eine Liegenschaftskarte in Planform gibt, sonst wäre es wohl auch nicht möglich ein Grundstück zu kaufen bzw. zu definieren, oder ? Und wenn der Katasterplan das gleiche ist wie der amtliche Lageplan, warum sagt mir die gute Frau vom Amt dann, dass der Bauherr den erstellen lassen muss ? |
Wir sagen umgangssprachlich Katasterplan und meinen damit den amtlichen Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster). I.d.R. im Maßstab 1/500 oder 1/1000.
Es muß doch prinzipiell einen Plan von diesem Gebiet gegeben haben und wenn es auch nur eine Flurkarte gewesen ist. Ich hatte diesen Fall noch nicht, aber ganz Deutschland ist erfasst und kartografiert. Es kann sich dann doch eigentlich nur um die Umänderung eines bestehenden Lageplans handeln und nicht um eine völlige Neuzeichnung.
Sollte es notwendig sein, daß der Bauherr die Grenzen und Abmessungen selbst in grafischer Form liefern muß, dann bleibt eigentlich nur der Weg zu einem anerkannten Vermesser oder man beauftragt das Katasteramt selbst damit.
Ich würde aber den externen Vermesser aus Kostengründen vorziehen.
Vielleicht einfach mal dort anklopfen und nachfragen. Es gibt in der Nähe sicherlich ein Vermessungsbüro und die sollten in solchen Fällen Bescheid wissen. Das blosse Fragen kostet ja nichts.