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Ich glaube, Du hast Recht, der Hase liegt im Pfeffer bei der Änderung der Grundstücksgrenzen (Flurstücksgrenzen). Davon hat der Bauherr zwar nichts gesagt, aber dass heißt ja nicht, dass so ein Fall nicht vorliegt.
Ein andere Erklärung wäre, dass der amtliche Lageplan Informationen enthält, die der Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht enthält, wie z.B. die Höhenlagen der Eckpunkte oder angrenzenden Verkehrsflächen oder sowas.
__________________ Grüße Michael
"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964
Geändert von mika (09.01.2010 um 11:56 Uhr).
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