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Bei der Kammer (und beim Finanzamt) meldest Du Dich als Person an, also als Architekt Gustav Mustermann. Du gehörst zu den freien Berufen und bis Einzelunternehmer. Du mußt Dich darum auch nicht, wie andere Gewerbetreibende, ins Handelsregister eintragen lassen
Das Büro von Gustav Mustermann kann aber einen Eigennamen tragen z.B. GM-Design oder bauenmachtspaß usw., daß ist der Kammer nach meinem Wissen egal, weil Du stets als Person (Gustav Mustermann) haftest und Kammerbeiträge zahlst, unabhängig davon wie Du Dich nach außen präsentierst.
Guck Dich mal in den Architektenlisten der Kammer um, da gibts zahlreiche Beispiele.
Etwas anders ist es, wenn Du Dich als Planungsgesellschaft bei der Kammer eintragen läßt, aber das sind eher die Ausnahmen. |