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genau, die allererste Anlaufstelle ist das Finanzamt, Architektenkammer erst
wenn Du Architekt bist. Fantasienamen sind immer nur Zusatz, die kannst Du
auf Dein Briefpapier schreiben, der Name der Firma (wie beim Finanzamt
eingetragen) muss aber immer genannt werden, also in Archimedes Beispiel: bauenmachtspaß-Architekturbüro Gustav Mustermann
Das gilt, wie Archimedes auch schon sagte so nur für die GbR...
Deinen Fantasienamen kannst Du Dir natürlich schützen lassen. |