Zitat:
Zitat von Kieler genau, die allererste Anlaufstelle ist das Finanzamt, Architektenkammer erst
wenn Du Architekt bist. Fantasienamen sind immer nur Zusatz, die kannst Du
auf Dein Briefpapier schreiben, der Name der Firma (wie beim Finanzamt
eingetragen) muss aber immer genannt werden, also in Archimedes Beispiel:
bauenmachtspaß-Architekturbüro Gustav Mustermann
Das gilt, wie Archimedes auch schon sagte so nur für die GbR... |
Die Bezeichnung "Architekturbüro" ist aber nur nach Eintragung in die Architektenkammer gestattet.
Wenn er in einer AK gelistet ist, darf er keine weiteren irreführenden Namen in seinem Briefkopf, Impressum mit aufführen. Nach der Berufsordnung (z.b. der AK Berlin) sollte die Bürobezeichnungen ausschließlich sachlich über die Tätigkeit informieren. -bauenmachtspaß- ist sicher nicht sachlich.
Bei der Eintragung als GdR wird peinlichst auf die Sachlichkeit des Büronamens geachtet. Rate mal, warum es in Deutschland (wenn es doch "nur" ein Zusatz ist) keine wirklich coolen Büronamen gibt!