AW: bauantrag ohne vorlageberechtigung aber mit namentlicher nennung
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Der Entwurfsverfasser hat ein Urheberrecht auf den Entwurf, aber die LPH4 ist davon doch unbenommen. Selbst wenn jemand ganz anderes den Antrag einreicht, kannst du noch mit Preisen überhäuft werden.
Beim Bauantrag geht es ja nicht um Preise, sondern um baurechtliche Haftung (+ Schuldung genehmigungsfähiger Planung und so)
Der Bauvorlagenberechtigte MUSS die Pläne unterzeichnen. Üblicherweise steht der Bauherr auch mit drauf, das ist aber juristisch gesehen egal - alles andere eigentlich auch. Also warum nicht einfach den Entwurfsverfasser auf den Plankopf schreiben. |