AW: bauantrag ohne vorlageberechtigung aber mit namentlicher nennung
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Du kannst ja die Zusammenarbeit mit dem Büro BAUVOR ganz einfach regeln, in dem Du Dir
1. ein Kooperationsvertrag mit dem Büro machst, in dem die Phasen vereinbart sind,
oder
2. ein Angebot über die vom Büro BAUVOR zu bearbeitenden LP machen lässt.
Aus beiden Schriftstücken geht dann nachweisbar die individuelle Bearbeitung der unterschiedlichen LPs hervor.
UNBEDINGT musst Du aber eine Haftpflichtversicherung haben. Denn es wird kritisch, inwieweit eventuelle Planungsfehler aus dem Entwurf herrühren könnten.
Und das kann sehr schnell passieren, nehmen wir mal an, das Bauamt weist den Antrag zurück, weil irgendwas aus dem B-Plan nicht eingehalten ist.... |