AW: bauantrag ohne vorlageberechtigung aber mit namentlicher nennung
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....selbst der Kammer beitreten?....
Du kannst Dich ja auf den Kopf schreiben lassen, was jedoch für die PR und Publikationen sowieso belanglos ist. Es kommt nur darauf an, wer rechtlich relevant seine Phasen nachweisen kann. Wenn Du den Vertrag hast, ist alles ohne Analyse des Arbeitsmaterials nachweisbar. Ansonsten kannst Du durch Deine Skizzen sowieso nachweisen, dass Du Verfasser bist.
Und bei einer Publikation, die sowieso von Dir angeleiert werden muss - kein Magazin, Platform oder anderes Medium wird wegen eines Bauantrages auf dich aufmerksam - gibst Du ja selbst die Daten an. Hier solltest Du aber drauf achten, auch das andere Büro zu nennen. |