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Kieler
 
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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 27.01.2010
Uhrzeit: 19:58
ID: 37404



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #7 (Permalink)
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Dort lese ich auch viel und dieser Link ist klasse, da bekommt der Paragraph
eine ganz andere Lesart.
Ich habe nämlich auch aktuelle Fachliteratur hier, die ganz genau das Gegenteil sagt.

Aber in Absatz eins heißt es ja:
Zitat:
Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nummer 1 bis 6 bei beheizten oder gekühlten
Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten
Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht
überschritten werden
Ist klar wenn man etwas ändert dann gemäß Anlage 3
Ist aber die Fläche kleiner als 10m², dann braucht man nicht gemäß Anlage 3 zu
ändern.
So gesehen muss man aus diesen beiden Passagen aber nicht schließen, dass
man die komplette Wandfläche gemäß Anlage 3 ändern muss, sondern nur
den Teil den man anfasst, das bedeutet theoretisch noch nicht einmal eine
ganze Wand (man könnte ja einen Sockel ausbilden). Ob das wohl so gemeint war?

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