Zitat:
Zitat von noone Und eine Brandwand-Problematik ergibt sich beim RÜcksprung auch nicht. Denn eine Brandwand ist dort vorzusehen, wo das Gebäude an die Nachbarwand angrenzt. Übrigens ist die Ausführung einer tragenden Wand z.B. in 24 cm, geschweige denn in Stahlbeton sowieso F90. |
ja, aber eben keine transluzente Wärmedämmung(?) oder Glas - ob die Wand trägt oder nicht, ist dem Nachbarn ja egal, der will nicht, daß seine Bude abfackelt, deswegen darf man in Brandwänden (je nach Gebäudeklasse) keine brennbaren Materialien verwenden.
Und man braucht hier prinzipiell eine Brandwand, jedenfalls in Hamburg:
"Brandwände sind erforderlich als Gebäudeabschlusswand, (...)
wenn diese Wände mit einem geringerem Abstand als 2,50 m gegenüber
Grundstücksgrenzen errichtet werden."