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........ ich wiederhole mich: eine Wand aus 24er Mauerwerk ist üblicherweise eine Brandwand, genauere Anforderungen kann man in der LBauO nachlesen. Der entsprechende Fassadenanschluss ist auch kein Problem, da sich die Fassade nach vorne öffnet, und nicht zum Nachbar.
Verstehe nicht, warum ihr jetzt auf der Brandwand herumreitet. Wie oben zitiert sind bei Grenzbebauung sowieso Brandwände erforderlich. Was hat das jetzt mit der Auskragung zu tun? |