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Beim Thema Brandschutz wäre aber auch noch der Brandüberschlag über die Fassade selbst zum Nachbarn zu beachten. Hier muß unabhängig von der seitlichen Brandwand darauf geachtet werden, daß durch die (Fenster-)öffnungen kein Feuer zu den Fassadenöffnungen im Nachbargebäude übergreifen kann. Das waren immer mind. 1,9 m Abstand zumindest in Rhld.-Pfalz. Das würde bedeuten, daß die seitlichen Flächen der vorderen Fassade auch entsprechend ausgebildet werden müßten, wenn es im Nachbargebäude Öffnungen in der Nähe der gemeinsamen Grenze gibt. Bei 3 m Gesamtbreite der Baulücke könnte das schon zum Problem werden. |