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Bei einem Rücksprung von 1 m an der Brandwand des Nachbars ist aber ein Überschlag des Feuers ncht gegeben. Ausserdem könnte man immer noch die letzten Meter zum Nachbar als Vorhangfassade in Glas ausführen, d.h. ohne dass die Fassade eine Öffnung darstellt.
Aus welchem Paragraph hast Du die Auflage mit den Fenstern? Habe gerade den §36 über Brandwände gelesen, und entsprechende Mindestabstände nicht gesehen, kann es aber auch überlesen haben.
PS ich glaube nicht, dass das Geb. nur 3m breit ist, siehe meine Interpretation weiter oben. Glaube der Grundriss ist nur teilweise dargestellt. |